Fragen & Antworten
Wer steht hinter der Stiftung?
Die Stiftung ist eine „Unselbstständige kirchliche Stiftung“, d.h. die Prot. Kirchengemeinde Ludwigshafen/Rheingönheim (vertreten durch das jeweilige Presbyterium) wacht über sie. Von fünf zu wählenden Vorständen der Stiftung müssen mindestens zwei gewählte Mitglieder des Presbyteriums sein. Der/die jeweils amtierende geschäftsführende PfarrerIn ist „geborenes“ (also automatisch) Vorstandsmitglied. Damit ist sichergestellt, dass keine Entscheidungen gegen den Willen der Kirchengemeinde getroffen werden können.
Was ist der Zweck der Stiftung?
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Dies hat das Finanzamt Ludwigshafen am 3.3.10 mit einer vorläufigen Bescheinigung bestätigt.
Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung des kirchlichen Lebens und der diakonischen Arbeit der Protestantischen Kirchengemeinde Rheingönheim.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, der Zeit gemäße Ausdrucksformen christlichen Glaubens zu entwickeln, zu erproben und zu leben,
- die Förderung der Kinder-, Jugend- und SeniorInnenarbeit,
- die Förderung kirchlich-kultureller Angebote,
- den Erhalt der Paul-Gerhardt-Kirche und des Johann-Crüger-Hauses.
Das Antragsformular für Förderwünsche gibt es im Pfarrbüro
oder hier als PDF-Download.
Wie werde ich Stifterin?
Ganz einfach: Indem Sie uns ansprechen, Kontakt über das Pfarrbüro. Wir treffen uns dann und besprechen in aller Ruhe, worum es Ihnen geht und wie Sie das im Rahmen der Stiftung am besten verwirklichen.
Was kann ich zustiften?
Zustiftungen können in Form von Barwerten und Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) erfolgen.
Kann ich den Zweck der Zustiftung bestimmen?
Bei Zustiftungen, die dies in ihrer Höhe rechtfertigen, kann die Zustifterin oder der Zustifter mit Zustimmung des Stiftungsrates und in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung ein konkretes Projekt benennen, das aus den Beträgen dieser Zustiftung gefördert werden soll. Ist diese Förderung nicht mehr möglich, sind die Erträge für andere satzungsgemäße Fördermaßnahmen zu verwenden.
Muss ich evangelisch sein, um zu stiften?
Nein. Alle sind herzlich eingeladen, unsere Arbeit vor Ort zu unterstützen. Eine Arbeit, die letztlich dem gesamten Stadtteil zugutekommt. Über die Benennung eins konkreten Stiftungszwecks können Sie hier Einfluss nehmen, z.B. können Sie ausdrücklich für „ökumenische Arbeit“ zustiften.
Welche steuerlichen Aspekte gibt es?
Mit der (vorläufigen) Zuerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Ludwigshafen können wir Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittungen“) ausstellen, die steuerlich abzugsfähig sind. Insbesondere, wenn Sie im Rahmen einer Erbregelung zustiften wollen, ist es sicher sinnvoll, mit dem eigenen Steuerberater die Details abzusprechen.
Werde ich als StifterIn öffentlich genannt?
Das hängt ganz von Ihnen ab. Laut Stiftungssatzung werden alle Stifter zu einer jährlichen Versammlung eingeladen und ein fortlaufendes Stiftungsverzeichnis ist zu führen. Wir respektieren aber jeden Wunsch, anonym zu bleiben.
Wann spenden – wann stiften?
Da laut Stiftungssatzung das Stiftungskapital „in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten“ ist, wird der Unterschied deutlich: Mit einer Spende helfen Sie kurzfristig und das Geld wird z.B. für konkrete Aufgaben eingesetzt. Wenn Sie stiften, wird dies nicht ausgegeben sondern lediglich die Erträge daraus verwendet (Zinsen, Miete, Pacht). „Stiften“ ist dem Sinn nach ebenfalls „spenden“, jedoch mit Langzeitwirkung.